Garantiebedingungen
§ Mängelhaftung (Gesetzliches Gewährleistungsrecht)
(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Bei allen Waren aus unserem Sortiment bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
(2) Liegt ein Sachmangel an der gelieferten Ware vor (z. B. wenn das Produkt bereits bei Übergabe gekippt, ranzig, eingetrocknet oder die Verpackung beschädigt und undicht geliefert wurde), stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu.
(3) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist bei der Lieferung neuer Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(4) Das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Kunden wird durch das Öffnen der Verpackung, das Brechen eines Siegels oder die Benutzung des Kosmetikprodukts zum Zweck der Überprüfung auf Mangelfreiheit nicht ausgeschlossen, sofern der geltend gemachte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden (Gefahrübergang) vorhanden war. Eine Rückgabe wegen Nichtgefallens (ohne Vorliegen eines Mangels) ist nach dem Öffnen oder der Benutzung hingegen ausgeschlossen.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei versiegelten WarenDas Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.Hinweis für den Verbraucher:
Bitte beachten Sie, dass Sie Kosmetik- und Pflegeprodukte im Verweigerungs- oder Widerrufsfall nur dann an uns zurücksenden können, wenn die Schutzfolie, das Original-Siegel, die Frischesiegel-Lasche oder eine vergleichbare Versiegelung der Ware ungeöffnet und unbeschädigt ist. Sobald diese Versiegelung entfernt oder beschädigt wird, ist eine Rückgabe im Rahmen des 14-tägigen Widerrufsrechts aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes ausgeschlossen. Die gesetzlichen Mängelrechte (Gewährleistung) bei fehlerhaft gelieferter Ware bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.Ergänzung zu § X Mängelhaftung:
(5) Die gesetzliche Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die nach der Übergabe der Ware an den Kunden durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung (insbesondere durch Einwirkung von Hitze über den auf der Verpackung angegebenen Grenzwerten, direkte Sonneneinstrahlung oder ungeeignete Umgebungsbedingungen) entstehen.